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Flurneuordnung und Dorferneuerung Frankenberg-Mosenberg

Flurneuordnung und Dorferneuerung Frankenberg-Mosenberg
Stadt Weismain, Landkreis Lichtenfels

 

Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Mosenberg
Sitzung der Vorstandschaft am 12. Oktober 2022

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes – Bekanntmachung und Ladung

Die Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Mosenberg hat den Flurbereinigungsplan erstellt.
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen.
Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes ausgelegt.

  • Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
  • Verzeichnis der Flurstücke (Einlage) mit den Anteilen zu den Landabzügen bzw. Vorausleistungen
  • Verzeichnis der Flurstücke mit den Anteilen zur Beitragspflicht (§ 19 FlurbG)
  • Vorstandsbeschluss zum Flurbereinigungsplan
  • Textteil zum Flurbereinigungsplan
  • Gebietskarte
  • Abfindungskarte

Die oben angegebenen Bestandteile des Flurbereinigungsplanes werden in der Verwaltung der Stadt Weismain, Kirchplatz 7-9, 96260 Weismain,
vom 7. Juli 2020 mit 21. Juli 2020 während der Dienststunden
zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Nur zur Einsichtnahme durch Beteiligte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Eigentümer, Hypothekengläubiger) werden folgende Bestandteile des Flurbereinigungsplanes im Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, Zimmer 012, ausgelegt:

  • Bestandsblatt (Einlage)
  • Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Eigentümernachweis, Forderungsnachweis, Abfindungsnachweis)
  • Belastungsnachweis
  • Akt Dienstbarkeiten und Rechte

Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan werden den Teilnehmern vor der Auslegung übersandt.
Die Abfindungskarte kann zusätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag der Niederlegung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken unter dem Link „Flurbereinigungsplan“ eingesehen werden.

Nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, und zwar am
Mittwoch, 22. Juli 2020,
von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ort: Weismain, Kirchplatz 7, Kastenhof, (Schönborn-Saal und Dientzenhofer-Zimmer)
wird ein Anhörungstermin abgehalten. Zu diesem Termin wird hiermit geladen.

Sollten Sie am vereinbarten Termin Fieber oder Erkältungserscheinungen haben, bleiben Sie zu Hause. Vereinbaren Sie mit mir einen Ersatztermin. Für Sie beginnt die Widerspruchsfrist nach diesem Ersatztermin!
Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls Erläuterungen oder Auskünfte über den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan gewünscht werden.
Anträge zur Ermittlung und Festsetzung von Geldabfindungen für Obstbäume und andere Holzpflanzen (§ 50 FlurbG) sowie von Geldausgleichen oder Ausgleichen anderer Art für vorübergehende Unterschiede zwischen dem Wert der alten Grundstücke und dem Wert der Landabfindungen und für andere vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG) sind spätestens bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Mosenberg am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, oder beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, zu stellen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag des Anhörungstermins schriftlich bei der Teilnehmergemeinschaft Frankenberg-Mosenberg am Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, oder durch Einlegung beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, Nonnenbrücke 7a, 96047 Bamberg, Widerspruch erhoben werden. Er kann auch per E-Mail mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments unter der Adresse poststelle@ale-.bayern.de
eingelegt werden.
Ist über den Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Jahr sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München (Hausanschrift: Ludwigstr. 23, 80539 München – Briefanschrift: Postfach 340148, 80098 München) schriftlich erhoben werden. Die Klage kann in diesem Fall nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit Ablauf der Jahresfrist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Teilnehmergemeinschaft) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen Antrag enthalten, der nach Art, Umfang und Höhe nicht bestimmt zu sein braucht. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen können dem Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/rechtsbehelf entnommen werden.
  • Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Bamberg, 2. Juni 2020
gez. Deglmann

 

Kontakt

Dipl.-Ing. Pius Schmelzer
Vorsitzender des Vorstandes
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a
96047 Bamberg
Telefon 0951 837-230
E-Mail

B. Eng. Mara Schmid
Stellv. Vorsitzende des Vorstands
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken
Nonnenbrücke 7a
96047 Bamberg
Telefon 0951 837-239
E-Mail

 

 

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